Allgmeine Geschäftsbedingungen

 

1. ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über künstlerische / grafische / illustrative / allgemein kreative Leistungen zwischen der gewerbetreibenden Künstlerin / Grafikerin / Illustratoin Josephin ,,Fini" Römer (nachfolgend als „Künstlerin“ bezeichnet) und dem/der Auftraggeber*in (nachfolgend als „Du“ betietelt).

 

2. VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist sind die kreativen - & kunsthandwerklichen Dienstleistungen und Produkte aus Malerei, Zeichnung, traditioneller und oder digitaler Illustration, künstlerischer Plastik, grafischem und oder textilem Druck, Werbung & Druckproduktion, Fotografie, Layout-Gestaltung und Text- & Konzeption.

2.2 Die angebotenen Designleistungen beinhalten drei Korrekturabzugs-Stufen bzw. mindestens eine Vorab-Ansicht mit einem skizzenhaften Beispiel. Jede weitere kreative Leistung bzw. Änderung wird im Viertel-Stunden-Takt nach aktuellem Stundensatz (siehe personalisiertes Angebot) berechnet.

2.3 Die Auftragsvergabe erfolgt von dir mündlich oder schriftlich, über jede gängige Kommunikationsmethode, nach vorausgegangenem Angebot. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch die Künstlerin in allen Fällen schriftlich. Vorher besteht kein verbindlicher Auftrag.

2.4 Alle der Künstlerin erteilten kreativen - oder kunsthandwerklichen Aufträge sind Urheberwerksverträge. Diese räumen dir das einfache räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an genannten Dienstleistungen und Produkten ein.

2.5 Nutzungsrechte werden pro kreativer Dienstleistung immer nur für den jeweiligen Zweck eingeräumt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt grundsätzlich das zeitlich unbegrenzte einfache Nutzungsrecht. Nach § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bedeutet dies, dass du das Werk auf die erlaubte Art nutzen darfst, ohne dass eine Nutzung durch Andere komplett ausgeschlossen ist. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte durch dich bedarf aber einer schriftlichen Einverständnis deer Künstlerin.

2.6 Ebenso bedarf es vorab einer schriftlichen Einverständnis der Künstlerin, wenn das Nutzungsrecht im Nachhinein auf andere Nutzungsarten erweitert werden soll. Gemäß § 32c UrhG hat die Künstlerin dann Anspruch auf eine erneute, angemessene Vergütung.

2.7 Originale Arbeitsdateien, Skizzen, Vorlagen, Notizen, usw. sind kein Bestandteil von geleisteten kreativen Dienstleistungen. Du bezahlst für das Endprodukt und die einfachen Nutzungsrechte dafür. Je nach Dienstleistung bzw. Produkt erhälst du das georderte Original bzw. (ein oder mehrere) hochauflösende Datei-Formate bei digitalen Arbeiten. An eine Archivierung von genannten Arbeitsdateien usw. ist die Künstlerin nicht gebunden. Finale Dateien werden mehrfach gesichert aufbewahrt und können bei Bedarf erneut herausgegeben werden, solltest Du einen Verlust deiner Daten, in welchem Zusammenhang auch immer, erleiden. Grundsätzlich verbleiben aber alle Daten und Dateien im geistigen Eigentum der Künstlerin gemäß Urheberrecht.

2.8 Die Künstlerin ist berechtigt, auf verschiedenen öffentlichen Kanälen und Medien (Website, Social Media, etc.) mit ihren Arbeiten und Werken zu werben. Persönlichkeitsrechte wie u.A. das Recht auf Schutz der Intim-, Privat- und Geheimsphäre werden dabei beachtet.

 


3. VERGÜTUNG

3.1 Die Vergütung wird mit einem vorausgehenden Angebot schriftlich oder mündlich vereinbart und mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Künstlerin gefestigt. Die Vergütung kann als Pauschalvergütung, nach Paket- bzw. Komplett-Preis, oder nach Zeitaufwand berechnet werden. Eine vereinbarte Stundenvergütung wird im Viertel-Stunden-Takt von angefangenen Stunden abgerechnet.

3.2 Die Vergütung wird mit Abnahme der kreativen Leistung fällig. Bei Aufträgen bzw. Kunstkäufen mit erhöhter Endsumme (jeweils Einzelfallentscheidung), ist eine Aufteilung der zu zahlenden Vergütung in zwei Raten, nach vorheriger Absprache mit der Künstlerin, möglich. Hierbei muss die erste Rate mindestens 50% der Endsumme entsprechen. Die geforderte Dienstleistung / das Produkt / gekaufte Kunstobjekt werden dementsprechend herausgegeben, wenn die erste Zahlung bei der Künstlerin eingegangen ist.

3.3 Die Abnahme und dementsprechende Vergütungs darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.

3.4 Wird ein Auftrag vor der Fertigstellung storniert, ist die Künstlerin berechtigt, den bis dahin angefallenen Aufwand bzw. gekauftes Material in Rechnung zu stellen.


4 MITWIRKUNG UND VERANTWORTUNG

4.1 Die Lieferung von Texten und sonstigem Content – beispielsweise für Websites – liegt in deiner Verantwortung, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung deinerseits entstehen, gehen zu deinen Lasten.

4.3 Im Falle erheblicher Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung bin ich berechtigt, a) vom Vertrag zurückzutreten und meine Aufwendungen bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen oder b) unabhängig vom Auftragsvolumen eine Vorschussrechnung zu stellen.

4.4 Du versicherst mir, dass du zur Verwendung aller mir zur Verfügung gestellten Bilder, Texte und sonstigen Content berechtigt bist. Solltest du entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellst du mich von jeglichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

4.5 Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit meiner Arbeiten ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit meiner Arbeiten. Entsprechende Recherchen liegen in deiner Verantwortung.

4.6 Bei Websites bist du allein verantwortlich für die rechtssichere Gestaltung deiner Website.

4.7 Bei Videodrehs und Fotoshootings gehe ich davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an dich übertragen haben. Du verpflichtest dich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftest du.


5. HAFTUNG

5.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haften die Vertragsparteien für Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtgrund, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

5.2 Die Haftung für Schäden, die von einer Vertragspartei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist der Höhe nach unbegrenzt.

5.3 In allen anderen Fällen haften die Vertragsparteien nur, soweit es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei vertrauen durfte („Kardinalpflicht“), jedoch stets nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.

5.4 Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden für jeden einzelnen Schadensfall einen Betrag von 750 € nicht überschreitet.

5.5 Eine Haftung meinerseits für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe Dritter entstehen, ist ausgeschlossen.

5.6 Ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit von Lizenzsoftware oder Free- bzw. Shareware.

5.7 Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

5.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

6. AUSSTELLUNGEN

6.1 Erwerb
Exponate die käuflich erworben werden möchten, können vor Ort sofort zum vollen angegebenen (oder ggf. mit der Künstlerin abgesprochenen) End- bzw. Brutto-Preis bezahlt werden. Eine Reservierung eines Exponates zur Abholung zum Ende der Ausstellung ist, gegen Anzahlung von mindestens der Hälfte des Kauf-Preises (siehe 3.2), möglich.
Die Übergabe der käuflich erworbenen Exponate erfolgt in jedem Fall NACH Beendigung der Ausstellung. Dabei ist allgemein die Künstlerin nicht verpflichtet, eine Aufbewahrungs- und oder Transportmöglichkeit für erworbenes Exponat bzw. Kunstwerk bereit zu stellen.

6.2 Übergabe
Du hast die Möglichkeit das erworbene Exponat selber, von einem mit der Künstlerin vereinbarten Treffpunkt; Datum und Uhrzeit, abzuholen.
Oder du hast die Möglichkeit (in Absprache mit der Künstlerin) das erworbene Exponat bzw. Kunstwerk, durch einen selber zu zahlenden Zuschlag von Porto-Kosten, binnen 1-7 Werktagen nach
Beendigung der jeweiligen Ausstellungen versenden und postialisch ggf. per Spedition (bei Großformaten!) dir zukommen zu lassen.
Oder du hast die Möglichkeit (in Absprache mit der Künstlerin) das erworbene Exponat bzw. Kunstwerk, dir an einen vereinbarten Übergabeort liefern zu lassen. Dabei beträgt die maximale Entfernung von Gewerbesitz (Am Markt 12, 23923 Schönberg) = 20km (Luftlinie gemessen) und ist dann kostenfrei.

6.3 Daten
Die Künstlerin verpflichtet sich selbst, nach einem Vertragsabschluss (käuflicher Erwerbung mindestens einer ihrer geschaffnenen Exponate (Drucke ausgeschlossen) im Nachhinein ein materielles ,,Echtheitszertifikat“ zu erstellen und zu beglaubigen und dir nachträglich postialisch zukommen zu lassen.
In diesem Zusammenhang (und ggf. in dem einer postialischen Zusendung eines käuflich erworbenen Exponates) bzw. aus Gründen der Rechnungslegung ist eine Aufnahme von Kontakt- bzw. Rechnungsdaten vorgesehen. Die in dem Zusammenhang geforderten Daten von dir (Telefon-, Mobilnummer und oder E-Mail, vollständiger Vor- und Nachname und Wohn- bzw. Rechnungsadresse) sind von dir angegeben und werden unter den Bedingungen der DSGVO von o.g. Künstlerin geheim gehalten und nicht an Dritte weiter gegeben und ggf. nach entgültigem Vertragsabschluss vernichtet.

 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 Die Künstlerin hat nach einem Verkauf ihres urheberrechtlich geschützten originalen Werkes auf Lebenszeit das Recht zur uneingeschränkten Sichtung ihres geistigen Eigentums.

7.2 Ein Umtausch gegen Kaufpreis ist grundsätzlich bei Auftragsarbeiten bzw. kreativen Dienstleistungen gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB (Rückgabe- und Widerrufsrecht bei Auftragsarbeiten bei Fernabsatzvertrögen ausgeschlossen, da die Waren nach Kundenwünschen und -Vorgaben individuell gefertigt wurden) ausgeschlossen.

7.3 Das käuflich erworbene Exponat bzw. Kunstwerk muss (bei Bedarf bzw. Verlangen) nach Urheberrechtsschutz dem allgemeinen Schul- bzw. Kirchengebrauch zugänglich gemacht werden.

7.4 Die Künstlerin hat das Recht als Urheberin, im Bezug auf alle ihre kreativen Dienstleistungen bzw. (käuflich erworbenen) Exponate / Kunstwerke, genannt zu werden.

7.5 Das käuflich erworbene Exponat bzw. Kunstwerk darf in Form und Farbe, Beschaffenheit, Größe und oder Existenz nicht verändert werden. Auch darf dieses nicht mutwillig beschädigt und oder zerstört werden.

7.6 Alle Anfragen und Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

7.7 Da alle Kunstwerke und kreativen Arbeiten der Künstlerin ist erster Linie aus freiem, kreativen Drang heraus entstehen und dementsprechend nicht zum Verkauf gedacht sind, ist die Künstlerin nicht verpflichtet Kaufpreise öffentlich mitzuteilen.

7.8 Es gilt je Vertrag deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

aktueller Stand: 11.05.2023